Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGBs |
1. Zustandekommen des Vertrages Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche, fernmündliche oder per Bildschirmsystem getätigte Buchung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. Abgabe der mündlich oder fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt Airliner das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertragesnicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt Airliner das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß § 150 Abs.2 BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist Airliner 10 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot von Airliner innerhalb von 10 Tagen annehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Annahme-Erklärung in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form beim Reisebüro der bei der Buchungsstelle. Airliner ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen. 2. Inhalt des Vertrages Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung der Buchung. Es werden verschiedene Transfermöglichkeiten mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen angeboten. Der Standard Transfer, der Business Transfer, sowie der First Class Transfer. Airliner muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren,vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten in der jeweils gültigen Preisliste. Gebuchte Transfers müssen innerhalb von 12 Monaten ab Buchungsdatum in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Beförderungsanspruch. 2.1 Abfahrtszeiten – Abflug / Mitwirkungspflichten – Abholung am Wohnort Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste im Standard Transfer obliegt ausschließlich Airliner. Sie ergeben sich aus der Fahrzeit zum Flughafen unter Berücksichtigung von weiteren möglichen Abholstellen anderer Fahrgäste, sowie aus den Bestimmungen der Charter, und Linienfluggesellschaften. Die Festlegung der Abholzeiten im Business oder dem First Class Transfer erfolgt in Absprache mit Airliner bzw. nach Kundenwunsch. Der Kunde kann seine Abholzeit einen Tag vor seinem Abflugtermin bei Airliner fernmündlich erfragen bzw. erhält diese einen Tag vorher mitgeteilt. Wurde der Kunde bis 18 Uhr des Vortages seines Abflugtermins nicht über die Abholzeit informiert, obliegt es dem Kunden selbst, die Abholzeit zu erfragen. Nur hierdurch kann eine pünktliche Abholung sichergestellt werden. Versäumt der Kunde die Abholzeit rechtzeitig in Erfahrung zu bringen, haftet Airliner nicht für eine unterbliebene Abholung. Der Kunde muss 15 Minuten vor und 15 Minuten nach dem genannten Abholtermin telefonisch erreichbar sein. Ein Warten vor dem Haus ohne telefonische Erreichbarkeit gefährdet unter Umständen das rechtzeitige Eintreffen am Flughafen. Der Abholtermin ist so bestimmt, dass die Abholung bis zu 15 Minuten nach dem Eintreffen am Wohnort, auch als rechtzeitig erfolgt gilt. Sollte nach 15 Minuten kein Abholer eintreffen, ist der Kunde verpflichtet Airliner fernmündlich zu verständigen. Unterlässt dies der Kunde gefährdet er damit sein rechtzeitiges Eintreffen am Flughafen und damit seinen Abflugtermin. Airliner haftet auch nicht für Mehraufwendungen durch einen verpassten Flug, wenn der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. 2.2 Abfahrtszeiten – Ankunft am Flughafen / Mitwirkungspflichten des Kunden Die Abfahrtszeit am Flughafen richtet sich ausschließlich nach der bei der Buchung angegebenen planmäßigen Ankunftszeit des Fluges und der gebuchten Transferklasse. Im Standart Transfer können Wartezeiten bis zu 90 Minuten, 2.3 Flugverschiebungen / Umbuchung - Flugverspätungen - Mitwirkungspflichten Für Flugverschiebungen und Flugverspätungen ist Airliner nicht verantwortlich. Airliner verpflichtet sich jedoch auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können dann zusätzliche Wartezeiten entstehen, sowie abweichende Fahrtrouten mit dem Transfer einhergehen, die mit Mehrkosten verbunden sind. Flugverschiebungen die nach Auftragserteilung stattfinden, auch wenn diese nicht vom Kunden zu vertreten sind, lösen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15.- pro Person aus und müssen Airliner sofort bei bekannt werden fernmündlich mitgeteilt werden. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht von Airliner zur Beförderung. Sollte nach Ablauf der 90 minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Kunden oder Auftraggeber zustande gekommen sein, kehrt der Fahrer zum Firmensitz zurück. Die Leistung von Airliner gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, Airliner nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. 2.4 Ausnahmesituationen Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, extrem schlechte Witterungsverhältnisse, Staus, Fahrzeugausfälle sind auch von Airliner nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind. 2.5 Gepäck Pro zahlendem Fahrgast wird ein Koffer und ein Stück Handgepäck kostenlos befördert. Bei Übergepäck werden Zuschläge entsprechend der jeweils gültigen Preisliste erhoben. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und / oder gegen Mehrpreis befördert werden. Die Beladung des Fahrzeuges mit Ihren Gepäckstücken stellt eine Gefälligkeitsleistung des Fahrers dar und erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Airliner haftet nicht für verursachte Schäden an Gepäckstücken durch Ihre Erfüllungsgehilfen. 3. Fahrpreise Der im Buchungsbeleg angegebene Preis ist bei Anmeldung des Kunden an das Reisebüro oder die Buchungsstelle bzw. an unseren Leistungsträger vor Antritt der Fahrt zu überweisen oder bar, in voller Höhe zu entrichten. 4. Rücktritt / Umbuchung Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Der Rücktritt vom Transportvertrag durch den Kunden / Reisebüro ist generell schriftlich bei Airliner anzuzeigen. Umbuchungen werden als Rücktritt mit nachfolgender Neubuchung behandelt. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang bei Airliner. 5. Gewährleistung Airliner haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet Airliner dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von Airliner auf das Dreifache des vereinbarten Reisepreises. Airliner haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis von Expressdrive zu bringen. 6. Verjährung Alle Ansprüche verjähren 6 Monate nach Beendigung der Beförderung. Unberührt hiervon bleibt § 852 BGB. 7. Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Airliner ist immer um eine kulante- und kundenfreundliche Lösung bemüht. |